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PLANUNG VON RAUCHMELDERN
Planung und Projektierung von Rauchmeldern
Bei der Projektierung von Rauchwarnmeldern richten wir uns nach aktuellen Gesetzen, wie z.B.
der Landesbauordnung. Auf Grundlage von DIN 14676 und DIN EN 14604 sowie den Richtlinen
der VdS Schadenverhütung GmbH projektieren und planen wir in Nordrhein - Westfalen
Rauchwarnmelder-Systeme für Wohnungen, Einfamilienhäuser und für Räume mit
wohnungsähnlicher Struktur. Systeme für Mehrfamilienhäuser und Pensionen bzw. Hotels,
Krankenhäuser, Pflegeheime usw. gehören zu einem weiteren Bereich unserer Fachkompetenz.
Bei der Projektierung von Rauchwarnmelder-Systemen, egal ob diese als “Stand-Alone” oder
funkvernetzbare Variante gewählt werden, müssen wichtige Kriterien geprüft und analysiert
werden. So zum Beispiel die vorhandene Brandlast, das Brandrauchverhalten bei einem Brand
oder die schnellsten und sichersten Fluchtwege.
Auch die Wohnsituation spielt bei der Planung eine sehr große Rolle. Wird auf verschiedenen
Etagen geschlafen oder sind die Schlaf- und Kinderzimmer weit voneinander entfernt, empfehlen
wir funkvernetzte Rauchmelder mit detektionsmöglichkeit des alarmierenden Rauchmelders. Somit
können Sie erkennen, welcher Rauchmelder bzw. welcher Raum/welche Etage betroffen ist.
Im Umfang der ServiceMiete erfolgt die Planung KOSTENLOS!
Für Ihre Sicherheit projektieren,
montieren, warten und verkaufen
wir Rauchmelder nach der neuen
VdS - Richtlinie 3131.
Rauchmelder mit dem “Q”
- das PLUS an Sicherheit!
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